Der Schweriner Landtag ist das Parlament der Bundesland Mecklenburg-Vorpommern. Es besteht aus den Abgeordneten des Landes und hat seinen Sitz in der Landeshauptstadt Schwerin.
Landtag Mecklenburg-Vorpommern
Lennéstraße 1
19053 Schwerin
Telefon: 0385 / 525-0
Fax: 0385 / 525-2141
Armin Tebben (Direktor)
Telefon: 0385 / 525-2120
Fax: 0385 / 525 / 2121
E-Mail: direktor@landtag-mv.de
Kathrin Herrmann (Abteilung Zentrale Dienste)
Telefon: 0385 / 525-2181
Fax: 0385 / 525-2230
E-Mail: abteilungsleiter_z@landtag-mv.de
Dirk Zapfe (Abteilung Parlamentarische Dienste)
Telefon: 0385 / 525-2777
Fax: 0385 / 525-1122
E-Mail: abteilungsleiter_p@landtag-mv.de
Dirk Lange (Stabsgruppe)
Telefon: 0385 / 525-2600
Fax: 0385 / 5252616
E-Mail: Dirk.Lange@landtag-mv.de
Sie können über den folgenden Link sehen, welche Abgeordneten im Schweriner Landtag sitzen.
Link zur Besatzung des Landtages
https://www.landtag-mv.de/typo3conf/ext/w3_abgeordnete/Resources/Public/Img/Sitzplan.jpg
Lennéstraße 1
19053 Schwerin
Telefon: 0385 / 525-2355
E-Mail: info@spd.landtag-mv.de
Lennéstraße 1
19053 Schwerin
Telefon: 0385 / 525-1700
Fax: 0385 / 525-1710
E-Mail: kontakt@afd-fraktion-mv.de
Lennéstraße 1
19053 Schwerin
Telefon: 0385 / 525-2205
Fax: 0385 / 525-2277
E-Mail: pressestelle@cdu.landtag-mv.de
Lennéstraße 1
19053 Schwerin
Telefon: 0385 / 525-2500
Fax: 0385 / 525-2509
E-Mail: presse@dielinke-mv.de
Lennéstraße 1
19053 Schwerin
Telefon: 0385 / 525-2400
E-Mail: kontakt@gruene-fraktion-mv.de
Lennéstraße 1
19053 Schwerin
Telefon: 0385 / 525-1800
E-Mail: post@fdpltmv.de
Der Landtag ist das Parlament eines deutschen Bundeslandes. In ihm wird die Legislative, also die Gesetzgebung, des jeweiligen Bundeslandes beschlossen. Die Mitglieder des Landtags werden von den Bürgerinnen und Bürgern des Bundeslandes gewählt. Die Landtagsperiode beträgt fünf Jahre.
Die Fraktion ist eine Gruppe von Landtagsabgeordneten, die sich zu einer politischen Partei oder einer anderen Interessengruppe zusammengeschlossen haben. Jede Fraktion hat einen Fraktionsvorsitzenden und einen stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden.
Zunächst wird ein Gesetzesentwurf in den zuständigen Ausschüssen des Landtags beraten. Dort können sich die Abgeordneten mit Sachverständigen und Betroffenen austauschen und Änderungsanträge einbringen. Der Ausschussvorsitzende leitet die Beratungen des Ausschusses. Der Ausschuss kann den Gesetzesentwurf annehmen, ablehnen oder zurückweisen.
Der Gesetzesentwurf wird anschließend im Plenum des Landtags beraten und abgestimmt
Das Plenum ist die Gesamtheit aller Mitglieder eines Parlaments. Der Begriff kommt aus dem Lateinischen und bedeutet so viel wie "vollständige Versammlung". Im Plenum finden die Beratungen und Abstimmungen über die Gesetzesvorlagen statt. Die Plenarsitzungen werden vom Landtagspräsidenten geleitet. Der/die stellvertretende Landtagspräsident/in übernimmt diese Aufgabe in dessen Abwesenheit.
Der/die Landtagspräsident/in ist das höchste Organ des Landtages und repräsentiert diesen nach außen. Der/die Landtagspräsident/in wird von allen Abgeordneten des Landtages für die Dauer der Landtagsperiode in geheimer Wahl gewählt. Der/die Landtagspräsident/in leitet die Plenarsitzungen und beschließt über die Tagesordnung. Der/die Landtagspräsident/in hat eine Stimme und entscheidet bei Stimmengleichheit.
Die Tagesordnung ist der Fahrplan für eine Plenarsitzung. Sie wird vom Landtagspräsidenten festgelegt und im Plenum des Landtages beschlossen. Auf der Tagesordnung stehen die Gesetzesvorlagen, die in der jeweiligen Sitzung beraten und abgestimmt werden sollen.
Die Abgeordneten des Schweriner Landtages sind in elf Ausschüsse eingeteilt. Diese beschäftigen sich mit den unterschiedlichsten politischen Themen.
Der Schweriner Landtag ist das Parlament des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern. In ihm wird die Gesetzgebung des Bundeslandes beschlossen. Die Mitglieder des Landtags werden von den Bürgerinnen und Bürgern des Bundeslandes gewählt. Der Landtag besteht aus dem Plenum und den Ausschüssen. Der/die Landtagspräsident/in leitet die Plenarsitzungen und entscheidet über die Tagesordnung.
Der/die stellvertretende Landtagspräsident/in übernimmt diese Aufgabe in dessen Abwesenheit. Der Schweriner Landtag ist ein wichtiges politisches Gremium des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern.